Für wen ist das betreute Jugendwohnen gedacht?
Unser betreutes Jugendwohnen ist eine ambulante Betreuungsmaßnahme nach § 13 SGB VIII und setzt eine Unterstützung und Finanzierung durch das Jugendamt voraus. Ebenso können von der Agentur für Arbeit oder dem Landkreis geförderte Personen von dieser Maßnahme profitieren, wenn sie bereit sind, mit einem Pädagogen zusammen zu arbeiten und ein gewisses Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung mitbringen. Bei uns sind junge Menschen aus ganz Baden-Württemberg und ggf. auch darüber hinaus willkommen.
Jugendliche, Betreuer, ggf. die Eltern und die Mitarbeiter des Jugendamtes legen gemeinsam Weg und Ziel der Maßnahme individuell fest und überprüfen dies regelmäßig.
Wichtig
Das betreute Jugendwohnen bietet jungen Menschen, die aufgrund ihrer bisherigen Lebenssituation einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, die Möglichkeit, ein zu Hause zu finden und zu lernen, ein möglichst eigenverantwortliches Leben zu führen.
Welche Ziele verfolgen wir ?
Kontakt
Um mehr über das betreute Jugendwohnheim zu erfahren,
wenden Sie sich bitte im BFZ an Frau Ruppert
Tel. 07462 209-176
mirjam.ruppert@bfz-moehringen.de