FORTBILDUNGEN

Gemäß der Richtlinien nach § 53b SGB XI sieht der Gesetzgeber zwingend vor, dass Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen jährlich mindestens 16 UE Fortbildungen nachweisen müssen. An diesen Fortbildungstagen soll das vermittelte Wissen aktualisiert und die berufliche Praxis reflektiert werden.
Die Kosten für die Fortbildungen übernimmt der Träger, bei dem die Betreuungskräfte beschäftigt sind oder sie werden privat bezahlt.
Weitere Informationen rund um das Thema „Fortbildung“ entnehmen Sie bitte unserem Fortbildungskalender.